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Aktuelles

Natürlich steht Deine Führerscheinausbildung für uns immer an erster Stelle. Doch auch darüber hinaus hält unsere Fahrschule für Dich eine Vielzahl zusätzlicher attraktiver Angebote bereit. An dieser Stelle findest Du aktuelle Informationen und Impressionen zu Veranstaltungen, News und interessante Artikel rund ums Fahren!

So sehen Sieger aus: In unserer Rubrik Bestanden gratulieren wir unseren Fahrschülern zur erfolgreichen Führerscheinprüfung. Gerne helfen wir auch Dir dabei, Dich schon bald in die Reihe der lachenden Gewinner einzureihen! Wir beraten Dich jederzeit gerne in allen Fragen rund um die Ausbildung.

Hustensaft am Steuer – Punkte in Flensburg

15.07.2013 | FAHRSCHUL-WISSEN

Ein Drogendelikt ist schneller begangen als man denkt Kurz eine Kopfschmerztablette einwerfen und dann zum Grillabend bei Freunden? Wer in diesem Fall auf sein Bier nicht verzichten möchte, sollte das Auto lieber stehen lassen und auf öffentliche Verkehrsmittel umsteigen. Doch auch ohne den zusätzlichen Genuss von Alkohol können Hustensaft oder Schmerztabletten das Fahrverhalten beeinflussen. Laut Auskunft der Gesellschaft für Technische Überwachung (GTÜ) geschieht jeder vierte Verkehrsunfall unter Einfluss von Medikamenten. Erschreckenden 80 Prozent der Deutschen ist nicht klar, dass die Tropfen und Pillen, die wir im Alltag fast ohne nachuzudenken schlucken, unsere Sicherheit im Straßenverkehr gefährden können. Doch das ist keine Entschuldigung. „Unwissenheit schützt vor Strafe nicht“, warnt #userInhaber#, Inhaber der #userName#. „Jeder, der sich nach Einnahme eines Medikaments ans Steuer setzen will, ist verpflichtet, den Beipackzettel vorher gründlich durchzulesen und sich im Zweifelsfall beim Arzt oder Apotheker zu informieren. Gehören Müdigkeit und Benommenheit zu den Nebenwirkungen, muss das Auto in der Garage bleiben.“ Egal ob verschreibungspflichtig oder nicht: Rund ein Fünftel aller Arzneimittel wirken sich negativ auf die Fahrtüchtigkeit aus. „Rezeptfreie Hustensäfte enthalten zum Beispiel oft einen richtigen Drogencocktail“, weiß #userInhaber#. Ähnlich gefährlich sind die schon erwähnten Schmerzmittel und ihre Kombination mit Alkohol. „Aber auch, wenn Sie nichts eingenommen haben, können zwei Gläser bereits zuviel sein“, erinnert der engagierte Fahrlehrer #userInhaber#. „Wissen Sie genau, wann bei Ihnen die zulässigen 0,5 Promille erreicht sind und wollen Sie wirklich bis an diese Grenze gehen? Schon bei 0,3 Promille ändert sich der Fahrstil, ohne dass man es merkt.“ Weitere Informationen zum Thema Medikamente und Alkohol am Steuer erhalten Sie bei #userInhaber# unter der Durchwahl #userPhone# oder direkt in der Fahrschule: #userName#, #userStreet#, #userPostcode# #userCity#.

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BE oder B96 – welcher Führerschein ist der richtige?

15.06.2013 | FAHRSCHUL-WISSEN

Im Januar wurde eine neue Anhänger-Klasse eingeführt Noch bis letztes Jahr war klar: Wer größere Gespanne steuern will, braucht dafür den Führerschein der Klasse BE. Ganz so einfach ist es jetzt nicht mehr, denn seit Anfang 2013 gibt es eine zweite Anhänger-Klasse. Der B96-Eintrag ist zwar einfacher zu haben, aber ob er in der Praxis wirklich ausreicht, muss jeder selbst entscheiden. #userInhaber#, Inhaber der #userName# erklärt den Unterschied zwischen der alten und der neuen Anhänger-Klasse: „Mit einer Fahrerlaubnis der Klasse BE darf ich an meinen PKW jeden Anhänger ankoppeln, dessen zulässige Gesamtmasse (zGM) bis zu 3,5 t beträgt. Um diese Fahrerlaubnis zu bekommen, sind fünf Sonderfahrten und eine eigene praktische Prüfung nötig. Bei der neuen Klasse B96 entfällt die praktische Prüfung und ich muss lediglich insgesamt sieben Stunden Unterricht nachweisen – davon mindestens 2,5 Stunden Theorie und 3,5 Stunden Praxis. Danach darf ich alle Gespanne steuern, deren zGG insgesamt bis zu 4,25 t beträgt. Das zGG des Anhängers darf dabei höher sein als das Leergewicht des Zugfahrzeugs.“ Wer den Eintrag „B96“ im Führerschein hat, darf also mehr als mit einer einfachen Fahrerlaubnis der Klasse B, aber weniger als Inhaber der Klasse BE. „Jeder, der größere Gespanne fahren will, muss sich gut überlegen, welche Fahrerlaubnis für ihn die richtige ist“, rät Fahrlehrer #userInhaber#. „Die Klasse B96 bekommt man zwar leichter, dafür ist das zugelassene Gesamtgewicht aber kleiner als bei der Klasse BE, mit der man Gespanne von bis zu 7 t steuern darf. Für Ihre Entscheidung sollten Sie nicht nur vom Jetzt-Zustand ausgehen. Denken Sie auch daran, dass das Gesamtgewicht steigt, wenn Sie sich irgendwann ein größeres Auto kaufen.“ Allen Fahrschülern rät #userInhaber#, den passenden Anhänger-Führerschein gleich mit der Fahrerlaubnis der Klasse B zu kombinieren: „So hat man alles auf einmal erledigt und ist beim Steuern von Gespannen auf der sicheren Seite.“ Bleibt also die Frage: B96 oder BE? Zur Entscheidung für die richtige Anhänger-Klasse berät #userInhaber# alle Interessenten gern telefonisch unter #userPhone# oder direkt in der Fahrschule: #userName#, #userStreet#, #userPostcode# #userCity#.

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Vorkämpfer für Verkehrssicherheit

15.05.2013 | FAHRSCHUL-WISSEN

Beruf und Berufung liegen für Fahrlehrer dicht beieinander Wer sorgt für Sicherheit im Straßenverkehr? Als erstes fällt da den meisten die Polizei ein. Doch die kommt erst dann zum Einsatz, wenn es zu spät, die Verkehrsregel gebrochen oder der Unfall passiert ist. „Für Sicherheit können nur die Fahrer selbst sorgen“, ist Ulrich Doormann, Inhaber der Fahrschule Doormann überzeugt. „Nur, wer vorausschauend und verantwortungsbewusst fährt, vermeidet es, andere zu gefährden. Solche Fahrer auszubilden, ist die Aufgabe eines Fahrlehrers.“ Und dazu gehört weit mehr als fachliche Kompetenz. Flexibilität, Kontaktfreudigkeit und Einfühlungsvermögen sind die Fähigkeiten, die in der Branche am meisten gefordert sind. Fächer wie Pädagogik und Verkehrsverhalten sind, neben Technik, Recht oder praktischem Fahren, wichtiger Bestandteil der fünfmonatigen Ausbildung an der Fahrlehrerfachschule. Damit nicht genug. „Regelmäßige mehrtägige Weiterbildungen sind gesetzlich vorgescrhieben“, erklärt Ulrich Doormann. „So bleiben wir in punkto Verkehrsrecht oder Umweltschutz, vor allem aber auch Unterrichtsgestaltung, immer auf dem Laufenden.“ Der Fahrschulleiter ist sich der Verantwortung, die sein Beruf mit sich bringt, sehr bewusst. „Ein Fahrschüler kann die theoretische Prüfung fehlerfrei bestehen und auch praktisch bei den Fahrstunden alles richtig machen – ob er das Gelernte allein am Steuer dann aber wirklich umsetzt, steht auf einem ganz anderen Blatt.“ Der Fahrlehrer weiß aus langjähriger Praxis, dass junge Menschen gern ihre Grenzen austesten und es mit Vorschriften dabei nicht immer ganz genau nehmen. „Um den Schülern wirklich bewusst zu machen, dass sie durch falsches Verhalten im Straßenverkehr ihr eigenes und das Leben anderer zerstören können, ist ein gutes Verhältnis ganz wichtig. Wir müssen den richtigen Ton treffen – und genug Sympathie erwecken, um als Vorbild akzeptiert zu werden. Deshalb ist soziale Kompetenz in diesem Beruf unverzichtbar.“ Wer die Ausbildung zum Fahrlehrer machen möchte, muss mindestens 22 Jahre alt sein, mehrere Jahre Fahrpraxis nachweisen können und die Fahrerlaubnis der Klassen A, BE und CE besitzen. Genauere Auskunft gibt Ulrich Doormann gern unter der Durchwahl 04361 / 3090 oder direkt in der Fahrschule.

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