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Aktuelles

Natürlich steht Deine Führerscheinausbildung für uns immer an erster Stelle. Doch auch darüber hinaus hält unsere Fahrschule für Dich eine Vielzahl zusätzlicher attraktiver Angebote bereit. An dieser Stelle findest Du aktuelle Informationen und Impressionen zu Veranstaltungen, News und interessante Artikel rund ums Fahren!

So sehen Sieger aus: In unserer Rubrik Bestanden gratulieren wir unseren Fahrschülern zur erfolgreichen Führerscheinprüfung. Gerne helfen wir auch Dir dabei, Dich schon bald in die Reihe der lachenden Gewinner einzureihen! Wir beraten Dich jederzeit gerne in allen Fragen rund um die Ausbildung.

Intensivkurs - der schnellere Weg zum Erfolg

01.09.2014 | FAHRSCHUL-NEWS

In 10 Tagen zum Führerschein! Schule, Beruf, Sport, Hobbies, Freizeit....das alles lässt wenig Freiraum für eine Führerscheinausbildung? Wir haben die ultimative Lösung: einen Intensivkurs, bei dem es möglich ist, den Führerschein der Klassen A (Motorrad), B (Pkw) und T (Traktor) auch innerhalb von 10 Ausbildungstagen zu absolvieren! Wie geht das? Hier ein paar Informationen zum Ablauf. In der Regel starten wir am 1. Kurstag um 10.00 Uhr in der Fahrschule, wo sich kurz alle Fahrlehrer vorstellen, Nerven werden beruhigt, Fragen zum Ablauf geklärt und die Lerncomputer ausgehändigt werden. Anschließend beginnt die erste Theoriestunde. Die Unterrichte finden immer vormittags und abends statt. Durch die intensive Verzahnung von Theorie und Praxis stellen sich in kürzester Zeit die Fahr-Erfolge ein! Während der Fahrpausen kann für die Theorie gelernt werden. Bei Fragen und Unsicherheiten können jederzeit die Fahrlehrer gefragt werden. Nach 7 absolvierten Unterrichtstagen (Klasse B = 14 Lektionen) findet dann die Theorieprüfung statt und am folgenden Tag dann die praktische Prüfung. Woran muß ich vorher denken? der Führerscheinantrag muß mindestens 5 Wochen vor Kursbeginn bei der zuständigen Führerscheinstelle gestellt worden sein! Nur wenn der Prüfauftrag seitens des Amtes erteilt worden ist, können wir Dich zur Prüfung anmelden - gilt für Theorie und Praxis. Alle notwendigen Informationen rund um die Beantragung erhältst Du auch bei uns! diese 10 Tage sollten komplett Deiner Führerscheinausbildung gelten! Es wird nicht funktionieren, wenn Dein Kopf mit arbeitstechnischen oder schulischen Dingen voll ist. Deshalb bieten sich die Ferien oder der Urlaub optimal an ! Na, wäre das was für Dich? Dann schau doch einfach mal persönlich bei uns rein oder rufe uns unter der Rufnummer 04361-3090 an! Übrigens, die Ausbildung kostet nicht mehr als eine ,,normale" Ausbildung. Wir stehen Dir gerne für all Deine Fragen rund um die Führerscheinausbildung zur Verfügung. Wir freuen uns auf Dich! Dein Team der Fahrschule Doormann          

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Gut informiert ins Ausland

15.08.2014 | FAHRSCHUL-WISSEN

Fernreisen mit dem Auto sollten gründlich vorbereitet werden Von A wie Autobahnmaut bis Z wie verkehrsbeschränkte Zonen: In vielen Reiseländern gelten andere Regeln und Gesetze als bei uns. Wer sie nicht kennt, muss mit etwas Pech tief in die Tasche greifen. Daher ist ratsam, sich vor Reiseantritt gut über die Bestimmungen am Zielort und in den bei der Hin- und Rückreise durchquerten Ländern zu informieren. „Gerade beim Thema Geschwindigkeitsbegrenzungen sollten Sie aufpassen“, rät Ulrich Doormann von der Fahrschule Doormann. Nicht immer sind Tempolimits ausgeschildert, sondern es gelten oft generelle Höchstgeschwindigkeiten, die auch noch nach Witterungsverhältnissen und Tageszeit variieren können. In Frankreich gibt es außerdem eine Sonderregelung für Fahranfänger.“Zu schnelles Fahren wird im Ausland häufig mit empfindlichen Bußgeldern geahndet." Außerdem haben viele Länder Regelungen, die wir in Deutschland nicht kennen – wie die ganztägige Lichtpflicht. Diese gilt nicht nur in Skandinavien, sondern inzwischen auch in mehreren osteuropäischen Staaten sowie Italien. In Italien gibt es zudem spezielle verkehrsberuhigte Zonen, in die man nur mit einer Sonderberechtigung einfahren darf. „Die wichtigsten Punkte finden Sie normalerweise in guten aktuellen Reiseführern aufgelistet. Wer ganz sicher gehen will, sollte sich an die jeweiligen Konsulate oder Verkehrsvereine wenden“, empfiehlt Fahrlehrer Ulrich Doormann. Damit der Urlaub nicht teurer wird als geplant, hat der Fahrschulinhaber noch weitere Tipps auf Lager: „Bei Reisen in Nicht-EU-Länder sollten Sie einen D-Aufkleber am Fahrzeug anbringen. Hier reicht die Kennzeichnung auf dem EU-Nummernschild meist nicht aus. Stellen Sie außerdem dringend sicher, dass Ihre Kfz-Versicherung auch Auslandsreisen abdeckt und schließen Sie ansonsten eine spezielle Reiseversicherung ab. Achten Sie auch auf die richtige Ausstattung. Zum Beispiel ist es in vielen Ländern Pflicht, eine Warnweste mitzuführen.“ Sonstige Fragen rund um den Führerschein beantwortet Ulrich Doormann auch gern unter der Durchwahl 04361 / 3090 oder direkt in der Fahrschule, Große Schmützstraße 4, 23758 Oldenburg .

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Fahren mit Anhänger: Das müssen Sie wissen

15.07.2014 | FAHRSCHUL-WISSEN

B, BE oder B96 – welcher Führerschein ist der richtige? Als Besitzer eines EU-Führerscheins Anhänger anzukoppeln, kann schnell Kopfzerbrechen verursachen. Denn die Klasse B berechtigt nur zum Steuern von Gespannen, die ein bestimmtes zulässiges Gesamtgewicht nicht überschreiten. Dabei heißt es rechnen: Beträgt die zulässige Gesamtmasse des Anhängers mehr als 750 kg, darf die zulässige Gesamtmasse beider Fahrzeuge zusammen höchstens 3,5 t betragen. „Für größere Gespanne braucht man einen eigenen Führerschein. Die meisten Autofahrer haben keine Ahnung, dass sie sich sonst strafbar machen“, weiß #userInhaber# von der #userName# zu berichten. „Der Tatbestand ist der gleiche wie das Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis.“ Wer auf Nummer Sicher gehen will, hat die Qual der Wahl, denn seit 2013 gibt es zwei Anhänger-Klassen. Fahrlehrer #userInhaber# erklärt den Unterschied: „Mit einer herkömmlichen Fahrerlaubnis der Klasse BE dürfen Sie an Ihren PKW jeden Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von bis zu 3,5 t ankoppeln. Mit der neuen Klasse B96 darf Ihr Gespann insgesamt eine zulässige Gesamtmasse von bis zu 4,25 t haben. Die zulässige Gesamtmasse des Anhängers kann dabei höher sein als das Leergewicht des Zugfahrzeugs.“ Wer den Eintrag „B96“ im Führerschein hat, darf also mehr als mit einer einfachen Fahrerlaubnis der Klasse B, aber weniger als Inhaber der Klasse BE. „Jeder, der größere Gespanne fahren will, muss sich gut überlegen, welche Fahrerlaubnis für ihn die richtige ist“, rät Fahrlehrer #userInhaber#. „Um eine Fahrerlaubnis der Klasse BE zu bekommen, sind fünf Sonderfahrten und eine eigene praktische Prüfung nötig. Bei B96 entfällt die praktische Prüfung und man muss lediglich sieben Stunden Unterricht nachweisen – davon mindestens 2,5 Stunden Theorie und 3,5 Stunden Praxis. Für Ihre Entscheidung sollten Sie allerdings nicht nur vom Jetzt-Zustand ausgehen. Denken Sie auch daran, dass das Gesamtgewicht steigt, wenn Sie sich irgendwann ein größeres Auto kaufen.“ Allen Fahrschülern rät #userInhaber#, den passenden Anhänger-Führerschein gleich mit der Fahrerlaubnis der Klasse B zu kombinieren: „So hat man alles auf einmal erledigt und ist beim Steuern von Gespannen auf der sicheren Seite.“ Bleibt also die Frage: B96 oder BE? Zur richtigen Anhänger-Klasse berät #userInhaber# Interessenten gern telefonisch unter #userPhone# oder direkt in der Fahrschule: #userName#, #userStreet#, #userPostcode# #userCity#.

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