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Höchste Zeit für den Motorrad-Führerschein!

15.04.2013 | FAHRSCHUL-WISSEN

Bild Presseartikel

Wer im Frühling beginnt, kann den Sommer noch nutzen


Kennen Sie das auch? Die Frühlingssonne lockt die ersten Biker auf die Straße und Sie ärgern sich, nicht dabei zu sein. Doch wenn Sie sich jetzt zum Motorrad-Führerschein anmelden, haben Sie ihn vielleicht erst zum Saison-Ende in der Tasche – und dann heißt es wieder auf den nächsten Frühling warten. „Für viele Grund genug, mit der Ausbildung gar nicht erst anzufangen“, weiß Ulrich Doormann, Inhaber der Fahrschule Doormann. „Und so geht es dann Jahr für Jahr.“

Doch so lange muss der Motorrad-Führerschein gar nicht dauern, erklärt der Leiter. „Inhaber der Klasse B brauchen insgesamt nur zehn Theoriestunden. Zwölf Sonderfahrten gehören außerdem zum Pflichtprogramm; die Anzahl der Übungsstunden hängt natürlich vom persönlichen Talent ab.“ Ein Programm, das sich durchaus innnerhalb von 10 Tagen in einem Intensivkurs oder in ein bis zwei Monaten absolvieren lässt.

Zweiradfans, denen es nicht auf schnelle Maschinen ankommt, stehen noch raschere Wege offen. Bereits für 16-Jährige gibt es den Führerschein der Klasse AM. Er ist relativ leicht zu bekommen und erlaubt, motorisierte Kleinkrafträder wie Moped, Mokick und Roller zu steuern. „Allerdings ist dieser Führerschein in allen folgenden Klassen enthalten, daher sollte man sich gut überlegen, ob man nicht gleich die Klasse A1 macht“, rät Fahrschulbesitzer.

In dieser Klasse sind Leichtkrafträder mit einer Motorleistung bis 11 kW und einem Hubraum bis zu 125 Kubikzentimeter erlaubt. Die Ausbildung ist dementsprechend intensiver: zum Programm gehören z.B. auch Sonderfahrten.

Den Motorrad-Führerschein können Volljährige ab dem 18 Lebensjahr machen. Dann jedoch zunächst den neu eingeführten Führerschein der Klasse A2, der für mittelschwere Krafträder bis 35 Kw gilt. Nach zwei Jahren und einer weiteren praktischen Prüfung für die Klasse A dürfen dann auch schwere Maschinen gesteuert werden.

Für die Führerscheinbesitzer der alten Klasse 3, die Ihren Führerschein vor dem 01.04.1980 erworben haben und alle Besitzer der Klasse 1b, können auch durch eine praktische Prüfung Fahrzeuge der Klasse A2 fahren.

Wer dieses Jahr auf zwei Rädern in den Sommer starten möchte, sollte auf jeden Fall jetzt die Weichen dafür stellen. Ulrich Doormann berät Sie gern unter der Durchwahl 04361 / 3090 oder direkt in der Fahrschule Doormann.

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