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Herbst ist Risikozeit für Wildunfälle

01.10.2014 | FAHRSCHUL-NEWSHerbst ist Risikozeit für Wildunfälle

 

Hier erfahrt Ihr wie man Wildunfälle vermeidet bzw. wie man im Fall des Falles richtig reagiert.

Insgesamt gab es in der Jagdsaison 2012/2013 bundesweit ca 210000 Wildunfälle, das sind 7 % mehr als im Vorjahr. Dabei starben 20 Personen und es gab 3000 Verletzte. Besonders die Zahl der Unfälle mit Wildschweinen nahm um fast 30 %  auf 22000 zu. Bei Rehen stieg die Zahl der getöteten auf 180000 ( ein plus von 5 %). Alle 2,5 Minuten stirbt ein Reh auf Deutschlands Straßen!

Am größten ist die Wildunfall-Gefahr in den Morgen- und Abendstunden. Deshalb bei Dämmerungsfahrten in den mit Wildwechsel-Warnschildern und an bekannten Wildwechselstellen sehr aufmerksam und vorausschauend fahren. Außerdem ist auf einen ausreichendenden Abstand zum Vorausfahrenden zu achten. Sobald man ein Tier erblickt, gilt: Geschwindigkeit reduzieren, Fernlicht ausschalten und eventuell hupen. Aber Achtung, Wildtiere sind meistens nicht allein unterwegs, sondern als Gruppe. Die Möglichkeit dass weitere Tiere folgen ist sehr groß.

Ist ein Zusammenstoß unabwendbar, sollte man stark bremsen und dabei das Lenkrad gut festhalten und keine riskanten Ausweichmanöver durchführen.

"Ich bremse auch für Tiere" kann unter Umständen teuer werden.

Grundsätzlich besagt die Straßenverkehrsordnung, dass ein Fahrzeuglenker nicht plötzlich und für den nachfolgenden Fahrer überraschend abbremsen darf. Entscheidend ist dabei nach Ansicht der Richter die Größe des Tieres.Bei einem Zusammenstoß mit einem Wildschwein, Reh oder Hirsch rechtfertigt die Gefahr für den Menschen eine Vollbremsung. Trifft man beispielsweise mit 50 km/h auf einen 20 kg schweren Rehbock, wirkt eine halbe Tonne auf Fahrzeug und Fahrer, bei 100 km/h beträgt die Aufprallwucht bereits 2 Tonnen. Ist aufgrund der Größe des Tieres eine Vollbremsung für den Nachfolgeverkehr gefährlicher als ein Zusammenstoß mit dem Tier - etwa Kleintieren wie Wildvögeln, Hasen und Eichhörnchen -, muss man laut Rechtssprechung bei einem Auffahrunfall einen Teil des Schadens selbst übernehmen.

Wildunfälle müssen gemeldet werden - Tiere auf keinen Fall mitnehmen

Nach einem Wildunfallgilt: Warnblinklicht einschalten, Warnweste anziehen, Unfallstelle mit einem Warndreieck absichern, eventuell verletzte Personen versorgen, Polizei oder/und örtliche Jägerschaft verständigen, verletzte oder getötete Tiere keinesfalls berühren. Für die Kaskoversicherung wird unbedingt eine polizeiliche Meldebestätigung des Unfalls benötigt oder eine Wildunfallbescheinigung des zuständigen Revierbesitzers. Wer verletzte oder getötete Wildtiere mitnimmt, mach sich wegen Diebstahls strafbar.

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